Bildung_Erziehung

Rundfunkgebühren-befreiung und Sozialtarif

Aktuell: Zum 01.04.2005 trat der neue Staatsvertrag in Kraft. Hierdurch änderten sich Zuständigkeit und Befreiungsvoraussetzungen für die Rundfunkgebührenbefreiung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der GEZ. Hier können Sie auch den aktuellen Antrag downloaden.

Anträge auf Ermäßigung Ihrer Telefongebühren können Sie bei der Telekom telefonisch anfordern. Voraussetzung für eine Ermäßigung der Telefongebühren sind:

Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Telekom.