Spenden sind Hingaben in Geld oder Geldeswert, die freiwillig und ohne Gegenleistung hingegeben werden.
Für eine Spendenhingabe erwartet der Spender eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).
Spenden werden von der steuerbegünstigten Einrichtung steuerfrei vereinnahmt. Sie sind zeitnah, also innerhalb eines Jahres nach Erhalt zu verbrauchen, und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.
Der Spender kann seine Ausgaben bis zu einer Höhe von 5% des Einkommens - bei der Förderung mildtätiger, wissenschaftlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter kultureller Zwecke (§10b EstG und §9 KStG) sogar bis zu einer Höhe von 10% - bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abziehen. Alternativ können 2‰ der gesamten Umsätze sowie der im Kalenderjahr gezahlten Löhne und Gehälter abgezogen werden.