Barbara Jencio, stellvertretende Vorsitzende, bei der Verleihung des Waiblinger Engagementpreises.
Jeder Antrag, der den Anforderungen der Satzung entspricht, hat eine Chance. Es kann jedoch vorkommen, dass nicht genügend Fördermittel zur Verfügung stehen oder der Vorstand andere Prioritäten setzt.
Geht ein Antrag auf Projektförderung ein, wird darüber in der nächsten Vorstandssitzung entschieden. Die Projektträger werden von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
Entsprechend der Satzung will die Bürgerstiftung Waiblingen bürgerschaftliches Engagement unterstützen und die Übernahme von Ehrenämtern fördern. Deshalb haben Projekte eine besondere Chance, die
Modell- und/oder Vorbildcharakter haben
ganz oder überwiegend von freiwillig aktiven MitarbeiterInnen durchgeführt werden
Betroffene aktivieren
Phantasie und Ideenreichtum erkennen lassen
Perspektiven für die in der Satzung genannten Stiftungszwecke entwickeln und die
das gewaltfreie Zusammenleben fördern.
Um allen Beteiligten die Arbeit zu erleichtern, ist der
Projektantrag sehr unbürokratisch gehalten.
Die Bürgerstiftung Waiblingen freut sich auf Ihren Projektantrag und auf viele kreative und innovative Ideen.