Bildung_Erziehung

Anmeldung und Aufnahme im Kindergarten

(gültig für die kirchlichen und städtischen Kindergärten) 

Seit dem Kindergartenjahr 2006/2007 werden in den städtischen Kindertageseinrichtungen über eine neue Angebotskonzeption die Betreuungsangebote für die Familien schrittweise erweitert. Betreuungsformen und Betreuungszeiten sollen sich an den Bedürfnissen der Familien vor Ort orientieren, um so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Es gilt natürlich weiterhin der Grundsatz, dass alle Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahrs das Recht auf einen Kindergartenplatz haben. Wenn diese Ansprüche erfüllt sind, kann eine Kindertageseinrichtung weitere Angebote einrichten.

Eltern können ihr Kind im gesamten Kalenderjahr in ihrem Wunschkindergarten anmelden. Für eine rechtzeitige Planung der Angebote ist es allerdings wichtig, dass uns der Betreuungsbedarf der Familien frühzeitig bekannt ist. Für den Besuch des Kindergartens wird daher für alle städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen ein einheitlicher Anmeldezeitpunkt festgelegt. Dadurch erhalten auch Eltern mehr Planungssicherheit.

Eltern können ihr Kind für das kommende Kindergartenjahr 2013/2014 bis Februar 2013 in einer Kindertageseinrichtung ihrer Wahl anmelden und dabei ihren Betreuungsbedarf angeben.

Wir empfehlen ihnen, eine Kindertageseinrichtung in Wohnortnähe zu wählen. Sie können direkt mit der Kindertageseinrichtung Kontakt aufnehmen. Die Einrichtungen bieten Anmeldegespräche an. In diesen können sich Eltern über die Einrichtung, ihr Betreuungsangebot und ihr pädagogisches Konzept informieren und ihr Kind für das neue Kindergartenjahr schriftlich anmelden.

Die Aufnahme in den Kindertageseinrichtungen erfolgt nach dem Alter. Für den Fall, dass Ihr Kind in Ihrem Wunschkindergarten zum gewünschten Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden kann, bitten wir Sie bei der Anmeldung drei weitere Einrichtungen Ihrer Wahl zu benennen. Wenn Sie eine andere Einrichtung nicht in Anspruch nehmen wollen, kann Ihr Kind auch in die Warteliste der Wunscheinrichtung aufgenommen werden, falls bzw. bis Plätze frei werden.

Von der Einrichtung erhalten Sie vier Monate vor der jeweiligen Aufnahme eine schriftliche Zusage.

Sie können alle Formalitäten für die Anmeldung im Kindergarten erledigen! Die Erzieherinnen beraten Sie über offene Fragen und bei Bedarf auch über den für das Kind geeigneten Aufnahmezeitpunkt.

Die Ummeldung eines aufgenommenen Kindes in eine andere Einrichtung ist in der Regel nur zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres möglich. Ausnahmen hiervon werden gemacht bei Umzügen und in begründeten Notfällen.

Die Aufnahme in die Ganztagsbetreuung und die Aufnahme unter 3-jähriger Kinder erfolgt nach folgenden Kriterien für beide Elternteile oder den alleinerziehenden Elternteil:

Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung

Fachbereich Bildung und Erziehung - Abteilung Kindertageseinrichtungen
Marktgasse 1
71332 Waiblingen

Telefon: 07151 5001-315
Telefax: 07151 5001-492
E-Mail: kindertageseinrichtungen@waiblingen.de