Wirtschaft_Umwelt

Wärmegesetz

Zum 1. Januar 2008 trat das neue Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie (EWärmeG/Wärmegesetz) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen werden hier beschrieben:

Neubau ab Bauantrag 1. April 2008: Anteil am Wärmebedarf 20 %, bspw. über Solarthermieanlage, Erdwärme, Wärmepumpe erreichbar

Altbau: Ab 1. Janaur 2010 muss bei Heizungserneuerung 10 % Anteil regenerative Wärme gewährleistet werden.

Zum Beispiel durch

Ersatzweise Erfüllung möglich durch:

Ausnahmen: wenn schon umfangreiche Maßnahmen durchgeführt wurden oder die baulichen Möglichkeiten nicht bestehen. Ab 2009 wird dieses Landesgesetz dann wohl durch ein Bundesgesetz abgelöst werden. Mehr Infos erhalten Sie unter www.um.baden-wuerttemberg.de und www.bmu.de.


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