Wirtschaft_Umwelt
Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes
Das Thema Energieausweis sorgt aktuell für viel Gesprächsstoff. Bedenkt man, dass ein Drittel des Kohlendioxidausstoßes im Land durch die Beheizung von Gebäuden und Warmwasserbereitung verursacht werden
und zwei Drittel des Gebäudebestands, nämlich die vor Baujahr 1977 allein 90 % ausmachen, dann zeigt sich, wie viel Potenzial in der Sanierung des Wohngebäudebestands liegt.
Was versteht man unter Energieausweis?
Mit dem Energieausweis, der in der kürzlich verabschiedeten Energieeinsparverordnung verankert ist, wird ein Instrument etabliert, das die energetische Qualität des Gebäudes dokumentiert. Mit Hilfe des Energieausweises lassen sich die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes erkennen und damit Rückschlüsse auf den Energieverbrauch sowie die zu erwartenden Nebenkosten ziehen. Hauseigentümern werden außerdem Hinweise zur Modernisierung und energetischen Optimierung an die Hand gegeben. Insgesamt kann die energetische Bewertung zum sichtbaren Qualitätskriterium einer Immobilie werden.
Für wen und ab wann ist der Energieausweis verpflichtend?
Laut Beschluss des Bundesrats werden Energieausweise für Bestandsgebäude zum 1.Juli 2008 verpflichtend. Dies gilt nach dem Willen des Bundesrats für Gebäude bis Baufertigstellungsjahr 1965. Für Gebäude mit Baufertigstellungsjahr ab 1966 sind Energieausweise ab dem 1. Januar 2009 zugänglich zu machen. Für Nicht-Wohngebäude gilt hier der 1. Juli 2009. Dies bedeutet bei jeder Neuvermietung oder dem Verkauf eines Gebäudes muss der Gebäudeenergieausweis dem Mieter, Käufer zugänglich gemacht werden. Dabei kann bis zum 30. September 2008 wahlweise ein verbrauchs- oder bedarfsorientierter Gebäudeenergieausweis gewählt werden. Ab Oktober 2008 wird die so genannte Wahlfreiheit eingeschränkt. Dann benötigen Eigentümer von Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor 1.November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erreicht haben, zwingend der Bedarfsausweis. Für alle übrigen Gebäude gilt weiterhin Wahlfreiheit. Wer allerdings Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss in jedem Fall einen Bedarfsausweis vorlegen. Energieausweise werden für 10 Jahre ausgestellt
Wer kann Energieausweise ausstellen?
Energiebedarf- oder Verbrauchsausweise für Bestandsgebäude dürfen von Ausstellern mit baufachlicher Qualifikation ausgestellt werden. Dies sind unter anderem: Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister (Heizungsbau), Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater im Handwerk, staatlich geprüfte Techniker für Hochbau- und Gebäudetechnik usw.
Macht der Energiesparcheck noch Sinn?
Der Energiesparcheck genügt nach Aussagen des Umweltministeriums den an den Energieausweis gestellten Forderungen und beinhaltet darüber hinaus noch eine individuelle Beratung. Für Ein- und Zweifamilienhäuser soll es dafür weiterhin eine Förderung von 100 Euro geben, 100 Euro muss der Hauseigentümer übernehmen.
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