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Kfz-Verkehr

Informationen zur Verkehrssicherheit

 

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Die Unfallstatistik hat sich in den vergangenen Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch sind die Zahlen immer noch erschreckend und zeigen, dass die Bemühungen um die Sicherheit weiter vorangetrieben werden müssen. Die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ist ein zentrales Anliegen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Zahlreiche Maßnahmen und Entwicklungen haben bereits in den vergangenen Jahren zu Verbesserung der Sicherheit geführt.

Da viele Unfälle innerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr Rücksicht vermieden werden könnten, bittet die Stadt Waiblingen um Ihre aktive Mithilfe zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, indem sich alle Verkehrsteilnehmer mit der nötigen Aufmerksamkeit und Vorsicht bewegen. Vor allem in den sogenannten sensiblen Bereichen, wie in der Nähe von Schulen, Kindergärten und verkehrsberuhigten Bereichen ereignen sich häufig Unfälle mit Personenschaden. Oft handelt es sich bei den Unfallbeteiligten um Kinder. Deshalb gilt es, besonders in diesen Bereichen aufmerksam zu sein.

Die Stadt Waiblingen möchte Ihnen daher kurz und knapp die wichtigsten Hinweise für verkehrsberuhigte Bereiche mit auf den Weg geben:

  • Kinder dürfen überall spielen.
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
  • Alle Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit (4-5 km/h) einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern. Falls erforderlich, müssen sie warten.
  • Fußgänger dürfen andererseits den Verkehr nicht unnötig behindern.
  • Parken ist außerhalb der gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen ist das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
  • Grundsätzlich gilt: „Rechts vor links“.

Beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches gilt:

  • Das Ausfahren wird nach dem Straßenverkehrsrecht wie das Verlassen eines Grundstücks gesehen, deshalb stehen hier keine Verkehrszeichen.
  • Grundsätzlich gilt: Wer herausfährt, muss warten!
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