Adressen

Fundsachen

Fundsachen nimmt das Bürgerbüro entgegen.

Dort wird ein Verzeichnis über die abgegebenen Fundgegenstände geführt.

Wer einen Gegenstand verloren hat, der als Fundsache beim Bürgerbüro abgegeben wurde, kann diesen im Bürgerbüro abholen.

Wird eine Fundsache vom Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten abgeholt, geht das Eigentum auf den Finder über (sofern der Finder dies wünscht).

Schlüssel werden im Rathaus beim Empfang aufbewahrt (Telefon: 07151/5001-111).

Nicht abgeholte Gegenstände werden bei öffentlichen Versteigerungen meistbietend abgegeben. Ort und Zeit werden in den Tageszeitungen und im Amtsblatt der Stadt "Staufer-Kurier" rechtzeitig bekannt gegeben.

Gebühr:

Für die Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder wird eine Gebühr in folgender Höhe erhoben:

- Bei Sachen von 50 Euro bis 500 Euro Wert: 2 % des Werts, mindestens 2,50 Euro.

- Bei Sachen über 500 Euro Wert: 2 % von 500 Euro und 1 %  des Mehrwerts.


Fachbereich Bürgerdienste - Abteilung Bürgerbüro
Rathaus, Ebene 3, Eingangsbereich
Kurze Straße 33
71332 Waiblingen

Telefon: 07151 5001-111
Telefax: 07151 5001-401
E-Mail: buergerbuero@waiblingen.de