Wirtschaft_Umwelt

Lärmschutz

Unter Lärm versteht man Schallimmissionen, die als lästig, störend oder gar schmerzhaft empfunden werden. Als Hauptlärmquellen werden in Umfragen der Straßenverkehr und der Flugverkehr ausgemacht. Aber auch der Wohn- und Freizeitlärm sowie gewerblicher Lärm haben eine hohe Bedeutung. Der Schall wird in Dezibel gemessen. Erfahrungsgemäß wird ein um 10 dB (A) erhöhter Schallpegel als eine Verdoppelung der Lautstärke empfunden.

Lärmbeschwerden

Immissionsrichtwerte in dB (A):

Lärm kann außer der direkten Schädigung des Gehörs auch auf andere Weise krank machen. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich unter Lärmeinwirkung die Gehirnströme verändern, der Blutdruck steigt, das Schlafverhalten ändert sich negativ. Für einen erholsamen Schlaf sollte der Lärmpegel nicht wesentlich über 35-40 dB(A) betragen, während des Tages sollten nach Aussage von Ärzten 50-55 dB(A) nicht überschritten werden.

Eine Reihe von Rechtsverordnungen regeln ebenso wie die städtische Polizeiverordnung den Umgang mit Lärm. Erste Priorität sollte jedoch die Beachtung einiger Grundsätze im Umgang mit Lärm haben.

Tipps Lärmvermeidung: An wen kann ich mich wenden

Nachbarschaftslärm, Gaststättenlärm, Maschinen

Lärmverordnung:
Abteilung Ordnungswesen, Tel. (07151) 5001-245

Gewerbe- und Baulärm:
Landratsamt Rems-Murr, Tel. (07151) 501-1222

Quiet City Projekt

Die Stadt Waiblingen nahm an dem Europäischen Verbundprojekt Quiet City Transport teil. Ziel war es die Erforschung von Möglichkeiten und Minderungspotentialen der Lärmminderung in Ballungsräumen im Bereich der bodengebundenen Quellen:  Straßen und Schienen.

Beispielhaft wurden die Brennpunkte hoher Lärmbelästung identifiziert und anschließend Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt und deren Wirksamkeit und Kosten quantifiziert.

Die Kartierung erfolgte im Vorgriff auf die Umsetzung der im April 2002 von der EU verabschiedeten Umgebungslärmrichtlinie, die in festgelegten Zeiträumen für alle europäischen Städte und Ballungsräume das Erstellen von Schallimmissionsplänen und Maßnahmenplänen vorsieht. Im Ballungsraum befindliche Kommunen sollen bis Juli 2008 einen Lärm-Aktionsplan erarbeiten. Zunächst sind nur die Zonen betroffen, die im Einzugsbereich von Hauptverkehrsstraßen mit Fahrzeugen größer 16000 Fahrzeuge/24h liegen sowie im Bereich von Schienenhauptstrecken. Waiblingen erarbeitet aktuell im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes einen Lärmaktionsplan.

Infos auch unter www.accon.de ,  www.lubw.baden-wuerttemberg.de oder beim Fachbereich Stadtplanung Tel: (07151) 5001-351 oder Abt. Umwelt, Tel. (07151) 5001-445.