Der Gutachterausschuss der Stadt Waiblingen ist ein unabhängiges Sachverständigengremium, dessen gesetzliche Aufgabe auch darin besteht, auf der Grundlage der von ihm geführten Kaufpreissammlungen die Grundlagen für die Wertermittlung zu verbessern.
Die Amtszeit dauert vier Jahre. Nach § 2 der Gutachterausschuss-VO werden der Vorsitzende und die weiteren ehrenamtlichen Gutachter vom Gemeinderat bestellt. Die zu bestellenden Vorsitzenden und die weiteren ehrenamtlichen Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Werten sachkundig und erfahren sein.
Datengrundlage für den Marktbericht ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. In ihr sind die für die Wertermittlungen wesentlichen Vertragsinhalte mit den werterheblichen Grundstücksmerkmalen aller Eigentumsübertragungen von unbebauten und bebauten Grundstücken gesammelt und für den jeweiligen Verwendungszweck aufgearbeitet.
BodenrichtwerteDie Kaufpreissammlung ist ebenso Datengrundlage der Bodenrichtwerte und der weiteren, für die Wertermittlung wesentlichen Daten.
Für den Gutachterausschuss sind dies Grundlagen, sich mit den jeweiligen Marktverhältnissen auseinander zu setzen, Kaufpreisanalysen vorzunehmen und Erfahrungen an Hand der Kaufpreissammlung zu überprüfen.
Die abgeleiteten wesentlichen Daten für die Richtwerte 1991 wurden an Hand von Wertermittlungen und im Vergleich mit gezahlten Kaufpreisen sachverständig auf ihre Plausibilität überprüft.