Bildung_Erziehung

Aufgaben und Ziele des Gremiums

In Paragraf 2 der Satzung des Integrationsrats wurden dessen Aufgaben und Ziele wie folgt beschrieben:

  1. "Der Integrationsrat ist ein Gremium, das die Belange aller Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund vertritt. Er ist auch Ansprechpartner für die  Stadtverwaltung, Institutionen und die Waiblinger Bevölkerung, wenn es um Fragen von Migration und Integration geht.
  2. Der Integrationsrat setzt sich zum Ziel, für die Interessen und Probleme der Einwohner und Einwohnerinnen mit Migrationshintergrund zu werben und diese zu vertreten. Er hält Kontakt zu den in Waiblingen lebenden Nationen und deren Landsleuten und ist bemüht, die menschlichen Beziehungen zwischen allen Einwohnerinnen und Einwohnern Waiblingens zu fördern.
  3. Der Integrationsrat übt seine Tätigkeit im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg aus. Auf religiösem und parteipolitischem Gebiet verhält er sich neutral.
  4. Die Mitglieder des Integrationsrats verpflichten sich, die ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der Satzung anzunehmen und diese Tätigkeit während der Dauer der Amtsperiode auszuüben. Die Mitglieder des Integrationsrats können diese ehrenamtliche Tätigkeit nur aus außerordentlich wichtigen Gründen ablehnen oder ein Ausscheiden verlangen."

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Waiblingen

Statistik der in Waiblingen lebenden ausländischen Mitbürger - Jahresvergleich 1998 bis 2008: hier


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