Bildung_Erziehung

Schülerbeförderung und -versicherung

Die Schülerbeförderung

Im Stadtgebiet von Waiblingen und den umliegenden Kommunen ist ein dichtes Netz von Omnibus-Linienverkehr und S-Bahn vorhanden; deshalb muss nur in wenigen Fällen ein zusätzlicher Schülerkurs eingerichtet werden. Die Omnibusunternehmer führen zu den allgemeinen Anfangs- und Endzeiten im Rahmen des Linienverkehrs zusätzliche Fahrten zu den Schulzentren durch.

Wer bekommt Beförderungskosten erstattet?
Nach der Satzung des Rems-Murr-Kreises, haben Schüler, die eine Schule im Rems-Murr-Kreis besuchen und am stundenplanmäßigen Unterricht teilnehmen, ausgenommen Berufsschüler und Schüler des dualen Berufskollegs für Abiturienten, die Möglichkeit, einen Fahrtkostenzuschuss zu erhalten. Die Mindestentfernung muss hier nicht erfüllt sein. Ausnahmen gibt es bei den Grundschulförderklassen und der Förderschule.

Wie kommt der Schüler zu seinem Fahrschein?
Die Eltern erhalten von den Schulsekretariaten Bestellscheine für Fahrausweise und Wertmarken. Die Eigenanteile werden monatlich vom VVS abgebucht. Dies gilt nur für Schüler, die am Abbuchverfahren „Scool“ teilnehmen.
Weitere Informationen über die Schulsekretariate.


Schülerunfälle, Haftung, Versicherungen

Alle Schüler der öffentlichen Schulen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Württembergischen Gemeinde-Unfallversicherungsverband in Stuttgart gegen Unfälle versichert. Neben dieser gesetzlichen Unfallversicherung gibt es eine Schülerzusatzversicherung für nichtschulische Veranstaltungen im Schulbereich, wie Hausaufgabenhilfe u.ä., aber auch Sachschäden und Haftpflichtfälle abdeckt.
Außerdem werden Garderobenversicherung und Fahrradversicherung angeboten. Diese Versicherungen beim Württembergischen Gemeindeversicherungsverein Stuttgart können über die Schulen abgeschlossen werden, sofern nicht für die gesamte Schule diese Versicherung abgeschlossen wurde.
Die Stadt Waiblingen empfiehlt den Eltern dringend, Familien-Privathaftpflichtversicherungen abzuschließen, da die Kinder für Sachschäden in den Schulen haften und daraus Regressforderungen der Stadt entstehen können.