Sportlerehrung
Die Stadt Waiblingen ehrt immer am Ende eines Jahres ihre erfolgreichen Sportler
Sportlerehrung 2007.
Die Stadt Waiblingen ehrt jedes Jahr zum Jahresende ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler. Damit die erbrachten Leistungen aller erfolgreichen Athleten, die in Waiblingen wohnen, anerkannt werden können, werden sie gebeten, sich bei der Abteilung Sport der Stadt Waiblingen, Andreas Schwab, Telefon 07151 2001-13, Fax 07151 2001-87, zu melden.
Ehrungskriterien und Meldeformulare
Richtlinien über die Ehrung erfolgreicher Sportler
Richtlinien (13.09.2005 - Tabelle)
Anmeldeformular Einzelsportler
Anmeldeformular Mannschaften
Ob die Ehrungskriterien erfüllt sind bzw. welche Ehrung in den einzelnen Fällen möglich ist, wird im weiteren Prüfungsverfahren entschieden.
Mindest-Voraussetzung für eine Ehrung ist
ein Württembergischer
Baden-Württembergischer oder
Süddeutscher Meistertitel oder
der 1. Platz in der höchsten Württembergischen Liga sowie
ein entsprechender Ranglisten-Meistertitel
Bei „Aktiven- und Jugend-Wettbewerben“ ist die Mindestvoraussetzung
der 3. Platz einer Württembergischen
Baden-Württembergischen
Süddeutschen Meisterschaft oder
der höchsten Württembergi-schen Liga sowie
ein entsprechender Ranglisten-Meistertitel
Geehrt werden sportliche Höchstleistungen der vergangenen Winter- und Sommersaison von Mitgliedern Waiblinger Vereine und von Waiblinger Bürgerinnen und Bürgern, die keinem bzw. einem auswärtigen Verein angehören.
Außerdem können Ehrungsvorschläge für herausragende ehrenamtliche Tätigkeiten im sportlichen Bereich von Vorstands- und Übungsleitertätigkeiten gemeldet werden. Voraussetzung für die Sportverdienstplakette der Stadt Waiblingen ist, dass die vorgeschlagenen Personen mindestens 20 Jahre lang eine ehrenamtliche Tätigkeit als Übungsleiter oder Schiedsrichter ausgeübt haben. Personen, die eine 25-jährige ununterbrochene Vorstandstätigkeit in einem Waiblinger Verein innehaben, werden mit der Verdienstplakette der Stadt Waiblingen in Silber geehrt.
Ansprechpartner (Amt/ Behörde):