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Die Sportstadt

Richtlinien - Benutzungsordnungen

Die Stadt Waiblingen verfügt über ein großes Angebot an Sportstätten und ein reges Vereinsleben seiner sportinteressierten Mitglieder. Der Standortfaktor Sport trägt in hohem Maß zur Lebensqualität Waiblingens bei. Große Sportveranstaltungen der vergangenen Jahre bestätigen sowohl die Leistungsfähigkeit der Waiblinger Sportstätten als auch das Organisationstalent der Waiblinger Sportvereine als Ausrichter. Diesen erreichten Standard zu pflegen und zu fördern, hat sich die Stadt Waiblingen auch in Zeiten leerer Kassen zum Ziel gesetzt. Nach den finanziellen Möglichkeiten soll deshalb auch eine gerechte Förderung gewährleistet werden.

  • Richtlinien zur Förderung der örtlichen Vereine (Stand: 11. Oktober 2013) PDF-Datei download

  • Benutzungsordnung der Verpachtungsgesellschaft Waiblingen mbH für Fest- und Gemeindehallen der Stadt Waiblingen (für Veranstaltungen nichtsportlicher Art, Stand: 1. Februar 1994) PDF-Datei download
  • Turnhallenordnung der Verpachtungsgesellschaft mbH für die Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräume der Stadt Waiblingen (Stand: 1. Februar 1994) PDF-Datei download
  • Platzordnung für die Sportplätze und leichtathletischen Anlagen der Stadt Waiblingen (Verfügung des Oberbürgermeisters, Stand: 1. April 2002) PDF-Datei download

  • Richtlinien zur Vergabe der städtischen und landkreiseigenen Turn- und Sporthallen für Trainingszwecke und Sportveranstaltungen in Waiblingen PDF-Datei download
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