Die Stadt Waiblingen plant für die Kernstadt und die Ortschaften Beinstein, Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker und Neustadt die Aufstellung eines Lärmaktionsplans gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Generelles Ziel der Lärmaktionsplanung ist den Lärm durch die Verkehrsträger Straße, Schiene und Luft sowie anderer Lärmarten wie Industrie/Gewerbe zu reduzieren, um „ruhige Gebiete“ in der Stadt zu schaffen.
Bei der Ausarbeitung der entsprechenden Aktionspläne wird das Ziel verfolgt, den Umgebungslärm so weit erforderlich und vor allem in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern sowie die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufrieden stellend ist.
Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) erhält die Lärmminderungsplanung künftig größere Bedeutung. Am 24. Juni 2005 wurde die Richtlinie in nationales Recht überführt (Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch Einfügung der §§ 47a bis 47f – Lärmminderungsplanung).
Veröffentlichung der Lärmkarten
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) entlang der Hauptverkehrsstraßen (> 16 400 Kfz/24h) die strategische Lärmkartierung vorgenommen. Die Ergebnisse finden Sie hier
Lärmaktionsplanung
Die Lärmaktionsplanung wird wie folgt durchgeführt:
Das Thema Bürgerbeteiligung ist in diesem Prozess ein zentrales Element. Die Bürgerinnen und Bürger werden rechtzeitig über wichtige Termine informiert. Für weitere Fragen steht Ihnen die Verkehrsplanung der Stadt Waiblingen, Telefon 07151 5001-351, gern zur Verfügung.