Neubau ab Bauantrag 1. April 2008: Anteil am Wärmebedarf 20 %, bspw. über Solarthermieanlage, Erdwärme, Wärmepumpe erreichbar
Altbau: Ab 1. Janaur 2010 muss bei Heizungserneuerung 10 % Anteil regenerative Wärme gewährleistet werden.
Zum Beispiel durch
Ersatzweise Erfüllung möglich durch:
Ausnahmen: wenn schon umfangreiche Maßnahmen durchgeführt wurden oder die baulichen Möglichkeiten nicht bestehen. Ab 2009 wird dieses Landesgesetz dann wohl durch ein Bundesgesetz abgelöst werden. Mehr Infos erhalten Sie unter www.um.baden-wuerttemberg.de und www.bmu.de.