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Aktuelles

Wärmegesetz

 

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Zum 1. Januar 2008 trat das neue Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie (EWärmeG/Wärmegesetz) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen werden hier beschrieben:

Neubau ab Bauantrag 1. April 2008: Anteil am Wärmebedarf 20 %, bspw. über Solarthermieanlage, Erdwärme, Wärmepumpe erreichbar

Altbau: Ab 1. Janaur 2010 muss bei Heizungserneuerung 10 % Anteil regenerative Wärme gewährleistet werden.

Zum Beispiel durch

  • 0,04 m2 Solarkollektorfläche/m2 Nutzfläche
  • Wärmepumpe mit Leistungszahl mind. 3,5
  • durch Biogas oder Bioölnutzung

Ersatzweise Erfüllung möglich durch:

  • Wärmedämm-Maßnahmen an Dach und Fassade, ENEV minus 30 % oder eine Gesamtsanierung
  • Kraftwärmekopplung
  • Photovoltaikanlage
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Ausnahmen: wenn schon umfangreiche Maßnahmen durchgeführt wurden oder die baulichen Möglichkeiten nicht bestehen. Ab 2009 wird dieses Landesgesetz dann wohl durch ein Bundesgesetz abgelöst werden. Mehr Infos erhalten Sie unter www.um.baden-wuerttemberg.de und www.bmu.de.

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