Die Grundlage des Gebiets-Abfluss-Beiwert-Verfahren (GAB-Verfahrens) stellt das ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) und die ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte) dar.
1) a) Informationen aus ALB: Gemarkung - Flurstücksnummer - Eigentümer
b) Informationen aus ALK: Größe der bebauten Fläche
c) Informationen aus WVAB (Wasserabrechnungsdaten): Lagebezeichnung, Kundennummer, Zählernummer
2) Zusammenführung der ALB, ALK und WVAB-Daten
Ergebnis: Datensatz mit Information: Grundstückseigentümer mit Größe der bebauten Fläche, Lage und Kundennummer.
3) Ermittlung des GAB und Berechnung der abflussrelevanten Fläche aller Grundstücke
Da ALB und ALK jedoch keine Informationen über sonstige versiegelte und befestigte Flächen auf dem Grundstück enthalten, müssen solche Flächen wie Hofeinfahrten, Hauseingänge, Dachüberstände usw. ermittelt werden. Hierfür wird für jedes Flurstück ein grundstücksgenauer Abflussbeiwert (GAB) ermittelt, der die abflussrelevante und somit gebührenpflichtige Gesamtfläche erfasst.
Bevor jedoch die Flächenberechnung durchgeführt wird, muss die Grundlage für die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Flächen auf den Flurstücken geschaffen werden. Denn in Abhängigkeit zur Oberflächenbeschaffenheit gelangt unterschiedlich viel Niederschlagswasser in die Kanalisation. Demnach müssen unterschiedliche Gewichtungen festgelegt werden, die Eingang in die Abwassersatzung finden. Sogenannte Abflussfaktoren müssen festgelegt werden.
In einem nächsten Schritt wird der grundstücksgenaue Abflussbeiwert (GAB) für jedes Grundstück spezifisch ermittelt. Er basiert auf dem Verhältnis bebaute Fläche zur Grundstücksgröße und wird ergänzt um eine qualifizierte Schätzung, die sich auf die festgelegten Abflussfaktoren bezieht. Mit Hilfe des GAB wird dann die abflussrelevante Fläche für jedes Grundstück bestimmt. Das Ergebnis ist eine qualifizierte Schätzung, die dem Grundstückseigentümer in einer Anhörung zugeht.
Erfassung der Sonderflurstücke
Flurstücke mit atypischer Bebauung und Versiegelung werden unter zu Hilfenahme von Orthofotos vertiefend/weiter ausgewertet.
Unter Sonderflurstücke fallen:
4) Erstellung der Anhörung mit Informationsbroschüre und Zustellung an Grundstückseigentümer
5) Akzeptanz bzw. Korrektur der ermittelten abflussrelevanten Fläche
6) Einarbeitung der Rückläufe
7) Ermittlung der Gesamtsumme der versiegelten Flächen der Kommune