Abwassergebühr
Künftig gilt die "gesplittete Abwassergebühr"
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2010 muss die bisher einheitliche Abwassergebühr in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr aufgeteilt werden.
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