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Abwassergebühr

Künftig gilt die "gesplittete Abwassergebühr"

 

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Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2010 muss die bisher einheitliche Abwassergebühr in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr aufgeteilt werden.

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