Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Grundgesetz Artikel 3, Abs. 2)
Dieser grundgesetzliche Auftrag bestimmt die folgende Zielsetzung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Waiblingen:
Die Beauftragte für Chancengleichheit organisiert verschiedene frauenspezifische Veranstaltungen. Darunter fallen Beratungsangebote, Fortbildungen und Kurse zu Frauenthemen sowie Veranstaltungen für Mädchen und junge Frauen.
Sprechzeiten nach Vereinbarung. Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anruf-Beantworter geschaltet.