Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Grundgesetz Artikel 3, Abs. 2)
Dieser grundgesetzliche Auftrag bestimmt die folgende Zielsetzung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Waiblingen:
Ansprechpartnerin für Rat suchende Bürgerinnen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
Hilfestellung und Vermittlung an zuständige Stellen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Verwaltung.
Kontakte zu privaten, politischen und kirchlichen Frauen-Organisationen, Gruppen und Initiativen.
Erarbeitung von Vorschlägen zur Förderung der Gleichberechtigung der Frau in Familie, Gesellschaft und Beruf sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Förderung der beruflichen Chancengleichheit innerhalb der Stadtverwaltung.
Die Beauftragte für Chancengleichheit organisiert verschiedene frauenspezifische Veranstaltungen. Darunter fallen Beratungsangebote, Fortbildungen und Kurse zu Frauenthemen sowie Veranstaltungen für Mädchen und junge Frauen.
Sprechzeiten nach Vereinbarung. Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anruf-Beantworter geschaltet.