Unter Lärm versteht man Schallimmissionen, die als lästig, störend oder gar schmerzhaft empfunden werden. Als Hauptlärmquellen werden in Umfragen der Straßenverkehr und der Flugverkehr ausgemacht. Aber auch der Wohn- und Freizeitlärm sowie gewerblicher Lärm haben eine hohe Bedeutung. Der Schall wird in Dezibel gemessen. Erfahrungsgemäß wird ein um 10 dB (A) erhöhter Schallpegel als eine Verdoppelung der Lautstärke empfunden.
LärmbeschwerdenImmissionsrichtwerte in dB (A):
Nachbarschaftslärm, Gaststättenlärm, Maschinen
Lärmverordnung:
Abteilung Ordnungswesen, Tel. (07151) 5001-245
Gewerbe- und Baulärm:
Landratsamt Rems-Murr, Tel. (07151) 501-1222
Quiet City Projekt
Die Stadt Waiblingen nahm an dem Europäischen Verbundprojekt Quiet City Transport teil. Ziel war es die Erforschung von Möglichkeiten und Minderungspotentialen der Lärmminderung in Ballungsräumen im Bereich der bodengebundenen Quellen: Straßen und Schienen.
Beispielhaft wurden die Brennpunkte hoher Lärmbelästung identifiziert und anschließend Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt und deren Wirksamkeit und Kosten quantifiziert.
Die Kartierung erfolgte im Vorgriff auf die Umsetzung der im April 2002 von der EU verabschiedeten Umgebungslärmrichtlinie, die in festgelegten Zeiträumen für alle europäischen Städte und Ballungsräume das Erstellen von Schallimmissionsplänen und Maßnahmenplänen vorsieht. Im Ballungsraum befindliche Kommunen sollen bis Juli 2008 einen Lärm-Aktionsplan erarbeiten. Zunächst sind nur die Zonen betroffen, die im Einzugsbereich von Hauptverkehrsstraßen mit Fahrzeugen größer 16000 Fahrzeuge/24h liegen sowie im Bereich von Schienenhauptstrecken. Waiblingen erarbeitet aktuell im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes einen Lärmaktionsplan.
Infos auch unter www.accon.de , www.lubw.baden-wuerttemberg.de oder beim Fachbereich Stadtplanung Tel: (07151) 5001-351 oder Abt. Umwelt, Tel. (07151) 5001-445.