Kellerüberschwemmungen nach heftigen Regenfällen
Immer wieder werden Hausbesitzer während eines starken Gewitterregens durch Wassereinbrüche in die Keller ihrer Häuser überrascht. Häufig wird die Feuerwehr gerufen, damit sie beim Abpumpen hilft. Enormer Zeitaufwand, Ärger und hohe Kosten für das Abpumpen des Wassers, die Reinigung der Räume und das Beseitigen aller Schäden sind die Folgen. Noch größer ist der Schreck, wenn man aus dem Urlaub zurückkehrt und zu Hause die Misere vorfindet.
Der Fachbereich Städtische Infrastruktur der Stadt Waiblingen macht, um die Hausbesitzer vor bösen Überraschungen zu bewahren, auf die Ursachen für Kellerüberflutung aufmerksam. Generell lassen sich drei Ursachen unterscheiden:
Zufluss von Regenwasser durch tief gelegene Tür- oder Fensteröffnungen
Insbesondere bei Sommergewittern, aber auch bei anderen starken Regenfällen kommt es vor, dass Straßeneinläufe und sonstige Regeneinläufe durch die Sturzbäche überspült werden. Das Regenwasser gelangt dann zum Teil gar nicht in den Abwasserkanal, sondern überspringt sogar Randsteine und fließt mit hoher Geschwindigkeit den tiefer gelegenen Flächen zu. Erst an Tiefpunkten sammelt es sich. Dabei kann es passieren, dass das Wasser über Tür- oder Fensteröffnungen in die Hauskeller eindringt, vor allem, wenn nahe gelegene Hofeinläufe oder Entwässerungsrinnen verstopft sind. Immer wieder ist auch festzustellen, dass die erforderlichen Abläufe falsch angeschlossen sind oder sogar völlig fehlen.
Undichte Kellerwände und -böden
Bei langen Regenperioden ist es üblich, dass nicht nur Äcker und Wiesen, sondern auch das Erdreich um das Haus herum so viel Wasser aufnehmen, bis der Boden gesättigt ist. Falls dann keine Drainage vorhanden oder diese unzureichend dimensioniert ist, kann sich das Wasser entlang der Kellerwände aufstauen und über Ritzen oder undichte Leitungseinführungen in den Keller gelangen. Aber auch fehlender oder unzureichender Feuchtigkeitsschutz der Kellerwände und der Kellerböden kann dazu führen, dass diese im Laufe der Zeit von außen durchfeuchtet werden. Die Wassermengen, die auf diese Weise in die Häuser eindringen, sind zum Teil recht erheblich. Zum Teil geschieht das mit Stunden oder gar Tagen Verspätung nach den Regenfällen.
Rückstau in der Kanalisation
Bei extremen Regenfällen kann auch eine ansonsten leistungsfähige Kanalisation die großen Wassermassen nicht mehr unbegrenzt aufnehmen. Es bilden sich Rückstaus in den Abwasserkanälen, die über die Schächte teilweise bis zur Höhe der Straßenoberfläche ansteigen. Bis zu dieser Rückstauebene kann sich das Abwasser über die Kanal-Hausanschlüsse auch in allen Hausleitungen aufstauen, wenn diese nicht durch funktionierende Rückstausicherungen geschützt sind.
Jedoch nicht nur starke Regenfälle, auch Verstopfungen sind vielfach Ursache für Rückstaus im Kanal. Sie können zu jeder Zeit und an jeder Stelle auftreten, unabhängig vom Gefälle oder von der Leistungsfähigkeit des Kanals.
Die Folgen sind so manchem Leidgeprüften bekannt: Das Abwasser gelangt über die ungesicherten Bodenabläufe, Toiletten, Waschbecken, Waschmaschinenabläufe und andere tief liegende Kanalanschlüsse in den Keller - und das eventuell dann, wenn die Besitzer nicht anwesend sind. Schäden am Gebäude und am Hausrat sind das Ergebnis.
Oft kommt es auch vor, dass das Abwasser sich vor einem Rückstau im Kanal aufstaut und aus allen tief liegenden Hofeinläufen und Entwässerungsrinnen sprudelt, von wo aus es dann über die Türschwellen in die Keller gelangt. Der Grund: tief liegende Einläufe und Rinnen sind nicht über automatisch arbeitende Hebeanlagen rückstaufrei an den Kanal angeschlossen.
Kein Versicherungsschutz
Die Württembergische Gebäudebrandversicherung hat schon 1989 darauf aufmerksam gemacht, dass Rückstauschäden aus der Kanalisation durch die Versicherung nicht gedeckt sind. Die entsprechende Vorsorge ist Sache des Hauseigentümers. Dieser haftet zudem gegenüber seinen Mietern, so dass mangelnde Vorkehrung und falsches Sparen zu einem ,teuren Vergnügen" werden können. Auch gegen das Eindringen von Wasser durch Kellerwände und Kellerböden sowie durch Öffnungen in den Wänden muss der Hauseigentümer Vorsorge treffen.
Schutz vor Kellerüberschwemmung ist immer möglich!
Jeder Hausbesitzer könnte sein Gebäude gegen Kellerüberschwemmungen schützen. Fehleranalysen bei Wasserschäden im Keller haben gezeigt, dass die Gebäudeentwässerung in nahezu allen Fällen fehlerhaft geplant oder mangelhaft ausgeführt wurde, wobei die bestehenden Normen und Bauvorschriften grob missachtet wurden. Häufig hat man aus Kostengründen auf den Einbau von Rückstausicherungen verzichtet - obwohl diese gar nicht teuer sind. Auch fehlende oder mangelhafte Wandisolierungen und Drainagen sind häufige Schadensursachen für feuchte Keller. Die beste Vorsorge gegen feuchte Kellerwände oder gar Überschwemmungen durch eindringendes Wasser beginnt daher bereits bei der fachgerechten Hausplanung.
Zum Schutz gegen Rückstau aus dem Kanal ist es am günstigsten, wenn man auf Toiletten, Waschbecken und Bodenabläufe unterhalb der Rückstauebene gänzlich verzichtet. Sofern Abwasserabläufe im Keller unverzichtbar sind, gibt es zwei Möglichkeiten zur Absicherung gegen Rückstau. Entweder werden die Abläufe
• über Rückstauverschlüsse oder
• über eine Hebeanlage
an das Kanalnetz angeschlossen. Gebäude, bei denen das früher versäumt worden ist, lassen sich in den meisten Fällen nachrüsten. Die Entwässerung tief gelegener Außenflächen unterhalb der Rückstau-Ebene (dazu gehören auch Tiefgaragenzufahrten oder Kellerabgänge) muss ausschließlich über eine automatisch arbeitende Hebeanlage erfolgen. Die Lage der Einläufe, die Positionierung der Hebeanlage sowie die Leitungsführung richten sich auch hierbei nach dem jeweiligen Einzelfall.
Zum Schutz gegen das Eindringen von Wasser durch Kellerwände und -böden sind sorgfältige Abdichtungen bei den Wanddurchbrüchen sowie eine fachgerechte Außenisolierung der Wände in Verbindung mit einer korrekt installierten Drainage erforderlich. Die meisten Mängel lassen sich auch noch nachträglich beheben. Dies kann jedoch mit etwas höherem Aufwand verbunden sein.
In jedem Fall sind die erforderlichen Maßnahmen auf den jeweiligen Einzelfall abzustimmen. Dazu wird dringend empfohlen, entsprechende Begutachtungen durch Fachleute vornehmen zu lassen.
Norm DIN 1986, Teil 1
Einzelheiten zur Hausentwässerung und insbesondere zur Sicherung gegen Rückstau sind in der Norm DIN 1986, Teil 1 zu finden. Sie ist seit 1989 als technische Baubestimmung nach der Landesbauordnung für Baden-Württemberg baurechtlich eingeführt und daher von allen Planern und Bauherren zu beachten. Die Norm ist über den Buchhandel erhältlich. Auch in der Waiblinger Abwassersatzung wird die Anwendung der Norm zum Schutz gegen Rückstau gefordert.
Empfehlung
Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen. Ziehen Sie Fachleute (z. B. Bauingenieure oder sachkundige Architekten) zu Rate. Kontrollieren Sie sowohl bei neuen Gebäuden als auch bei Altbauten, ob die bestehenden Entwässerungseinrichtungen die Anforderungen der Norm erfüllen. Lassen Sie so rasch wie möglich normgerechte Sicherungen gegen Rückstau einbauen, falls diese fehlen.