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Bildung & Erziehung

Rundfunkgebühren-befreiung und Sozialtarif

 

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Aktuell: Zum 01.04.2005 trat der neue Staatsvertrag in Kraft. Hierdurch änderten sich Zuständigkeit und Befreiungsvoraussetzungen für die Rundfunkgebührenbefreiung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der GEZ. Hier können Sie auch den aktuellen Antrag downloaden.

Anträge auf Ermäßigung Ihrer Telefongebühren können Sie bei der Telekom telefonisch anfordern. Voraussetzung für eine Ermäßigung der Telefongebühren sind:

  • eine festgestellte Schwerbehinderung mit der Kennzeichnung RF im Ausweis oder ein Behinderungsgrad ab 90 v.H. oder
  • eine Bafög-Förderung oder
  • eine Befreiung von den Rundfunkgebühren durch die GEZ.

Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Telekom.

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