Der Flächennutzungsplan ist ein städtebaulicher Ziel- und Leitplan. Er hat bindende Wirkung für die Bebauungspläne der Stadt Waiblingen, begründet jedoch keine Rechtsansprüche einzelner Betroffener, wie z. B. der Grundstückseigentümer.
Die Aufstellung des Flächennutzungsplans erfolgt durch den Planungsverband Unteres Remstal (PUR). Die Verbandsversammlung hat am 3. Juli 2000 die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans mit dem Zieljahr 2015 beschlossen.
Diese Planung wurde nach Vorstellung und Diskussion in der Öffentlichkeit sowie Erörterungen mit den Trägern öffentlicher Belange und weiteren Beratungen in den Gemeinderats- und Verbandsgremien durch die Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 21. September 2004 und die öffentliche Bekanntmachung in den Mitteilungsblättern der Verbandskommunen am 28. Oktober 2004 rechtsverbindlich.
Hier können Sie einen Blick auf den für Waiblingen bis 2015 gültigen Flächennutzungsplan werfen.